Anonyme Bestattung

Eine anonyme Bestattung wird in der Regel mit einer Urne durchgeführt, eine Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht zulässig. In verschiedenen Gemeinden ist eine Körperbestattung zulässig. Die Teilnahme an einer anonymen Beisetzung ist in den meisten Gemeinden oder Städten nicht möglich. Die Pflege der Grabstätte wird zugleich mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes von der jeweiligen Gemeinde übernommen.

Urnenreigengräber (URG)

Urnenreihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen die in Reihe belegt werden und im Trauerfall für die Dauer der Ruhezeit (12 Jahre) zugewiesen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist fällt die Grabstätte an die jeweilige Verwaltung zurück. In Bonn entfallen hierbei die Kosten für den Grabstättenrückbau.

Urnenwahlgräber (UWG)

Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Feuerbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht von 12 Jahren erworben wird. Ein Wiedererwerb beziehungsweise eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist hier möglich. Beim Urnenwahlgrab unterscheidet man zwischen ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten. In jedem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.