Was tun im Sterbefall

Ist der Tod im Krankenhaus, Hospitz oder in einer Seniorenresidenz eingetreten, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernehmen selbstverständlich die Überführung und die Erstversorgung der/des Verstorbenen und die Besorgung des Totenscheines. Sie können den Zeitpunkt der Überführung aber auch selbst bestimmen, da der Gesetzgeber hier einen Spielraum von maximal 36 Stunden nach Erstellung der Todesbescheinigung einräumt Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, benachrichtigen Sie, wenn möglich, sofort den Hausarzt, da er den Krankheitsverlauf am besten kennt und nach Feststellung des Todes die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt.
Ist der Hausarzt nicht erreichbar, benachrichtigen Sie den Notarzt. Sobald der Arzt die Leichenschau vorgenommen hat, können wir die Überführung vornehmen.

Was tun wenn ein unnatürlicher Tod eingetreten ist ?

Bitte verständigen Sie unverzüglich die Polizei, diese wird alle erforderlichen Maßnahmen einleiten. Wenn der Hausarzt bei der Feststellung des Todes einen natürlichen Tod ausschließt kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei. Sobald Sie die Polizei verständigt haben können Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit allen weiteren nötigen Schritten beauftragen.

Überführung/Erstversorgung der/des Verstorbenen

Sie können den Zeitpunkt der Überführung aber auch selbst bestimmen, da der Gesetzgeber hier einen Spielraum von maximal 36 Stunden nach Erstellung der Todesbescheinigung einräumt. Ausgenommen sind allerdings Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit und ungeklärte Todesfälle.