Reihengräber (RG)

Reihengräber sind Grabstätten für Körperbestattungen, die in Reihe belegt werden und im Trauerfall für die Dauer der Ruhezeit (15-40 Jahre) zugewiesen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Es kann in einem Reihengrab auch nur eine Person bestattet werden, allerdings ist eine Beisetzung von bis zu vier Urnen in diesem Reihengrab möglich, sofern die Ruhefrist für Urnen eingehalten wird. Nach Ablauf der Ruhefrist fällt die Grabstätte an die jeweilige Verwaltung zurück. In Bonn entfallen hierbei die Kosten für den Grabstättenrückbau.

Wahlgräber (WG)

Wahlgräber sind Grabstätten für Körperbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht (von 15-40 Jahren) erworben wird. Ein Wiedererwerb beziehungsweise eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist hier möglich. Beim Wahlgrab unterscheidet man zwischen ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten.